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Ist es sinnvoll, einen Makler mit dem Immobilienverkauf zu beauftragen?

Professionelle und erfahrene Immobilienmakler bieten einen umfassenden Service-Katalog an und nehmen dem Immobilienverkäufer viele zeitraubende Aufgaben ab. Dazu gehören beispielsweise

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- die kostenlose Wertermittlung

Den Wert der zu verkaufenden Immobilie zu kennen, gereicht auch dem Makler zum Vorteil. Bei Verhandlungen mit Kaufinteressenten hat er so einen sicheren Stand und kann sich viel Überzeugungsarbeit sparen.

- die Suche nach seriösen Kaufinteressenten

Seriöse Makler betreiben eine eigene Website, auf der sie das Verkaufsobjekt professionell und ansprechend präsentieren. Sie veröffentlichen die Information außerdem in namhaften Immobilienportalen im Internet sowie in ihrem eigenen Schaufenster am Büro. Auch die eigene Datenbank wird nach geeigneten und vor allem zahlungskräftigen Interessen durchsucht.

- die Erstellung eines hochwertigen Exposés

Hochwertige Fotos, grafisch überarbeitete Grundrisse und Flurkarten und verkaufsfördernde Texte, die das Interesse potenzieller Käufer wecken, sind ultimativer Bestandteil eines Exposés.

Professionelle Immobilienmakler wissen, worauf es ankommt, und werden das Objekt in bestem Licht erscheinen lassen, ohne Mängel zu verschweigen.

- die Beschaffung verkaufsrelevanter Unterlagen

Gute Makler wissen, welche Unterlagen dem Kaufinteressenten spätestens auf Anfrage zur Einsicht vorzulegen sind, und sorgen dafür, dass diese rechtzeitig zur Hand sind. Dazu gehören Grundbuchauszüge und der gesetzlich vorgeschriebene Energienachweis.

- die Betreuung der Kaufinteressenten

Kundenorientierte Immobilienmakler kümmern sich nicht nur um den Hausverkauf, sondern sind auch Ansprechpartner für die Käufer. Sie bieten Unterstützung bei Fragen zur Finanzierung, informieren über behördliche Vorgaben und helfen bei der Erstellung des Kaufvertrags.

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Nicht selten entscheiden sich Immobilienverkäufer dafür, auf die Services eines Maklers zu verzichten. Der Grund dafür ist in der Regel der Kostenfaktor. Die Provisionen für Makler bewegen sich zwischen 4,76 und 7,14 Prozent des Kaufpreises. In einigen Bundesländern war es bis vor kurzem gang und gäbe, dass der Käufer einer Immobilie die Maklercourtage allein trägt. Im August 2019 einigte sich die Große Koalition darauf, dass sich Käufer und Verkäufer die Provision teilen sollen, um den Käufer finanziell zu entlasten. Möglich sind drei unterschiedliche Varianten, wie sich Käufer und Verkäufer einigen können:

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1. Variante: Der Makler schließt sowohl mit dem Käufer als auch dem Verkäufer einen Vertrag und vereinbart eine Doppelprovision gemäß § 656c BGB.

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2. Variante: Der Makler schließt einen Vertrag mit einer Partei, die sich zur vollen Übernahme der Provision verpflichtet. In der Regel handelt es sich dabei um den Verkäufer, der sich laut § 656d BGB einen Teil der Provision vom Käufern zurückholt.

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3. Da das Gesetz seit dem 23.12.2020 dennoch keine Doppelprovision erzwingt, kann eine Partei sich bereiterklären, die Provision in voller Höhe zu übernehmen, Dabei handelt es sich entweder um eine reine Innen- oder eine reine Außenprovision.

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