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Der Immobilienkaufvertrag

Grundsätzlich lassen sich die eigenen Habseligkeiten in drei Gruppen einteilen: behalten, wegwerfen, verschenken. Die Dinge, die nicht mehr benötigt werden, aber noch in gutem und gebrauchsfähigem Zustand sind, finden ihren Weg zum neuen Besitzer über Online-Anzeigenportale, Fairkauf-Läden oder Garagen-Flohmärkte. Alles andere kann bedenkenlos entsorgt werden: löchrige T-Shirts, defekte Elektrogeräte oder die uralte Fachzeitschriften-Sammlung.Wechselt eine Immobilie den Eigentümer, verlangt dieser Schritt immer eine notarielle Beurkundung. Davon abgesehen, sollte der Kaufvertrag Angaben zu mindestens folgenden Punkten beinhalten:

  • die Beschreibung und Lage der Immobilie,

  • den Kaufpreis,

  • die Namen und Anschriften vom Verkäufer und vom Käufer,

  • die Beschreibung der Ausstattung,

  • die Beschreibung bekannter Mängel an der Immobilie,

  • eine Auflistung über mitverkaufte Dinge wie Heizölbestand, Möbel, Gartengeräte und ähnliches,

  • eine Beschreibung, wie die Zahlung abzuwickeln ist und

  • Vereinbarungen darüber, wann und wo die Schlüsselübergabe stattfinden soll.

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