Der Immobilienkaufvertrag
Grundsätzlich lassen sich die eigenen Habseligkeiten in drei Gruppen einteilen: behalten, wegwerfen, verschenken. Die Dinge, die nicht mehr benötigt werden, aber noch in gutem und gebrauchsfähigem Zustand sind, finden ihren Weg zum neuen Besitzer über Online-Anzeigenportale, Fairkauf-Läden oder Garagen-Flohmärkte. Alles andere kann bedenkenlos entsorgt werden: löchrige T-Shirts, defekte Elektrogeräte oder die uralte Fachzeitschriften-Sammlung.Wechselt eine Immobilie den Eigentümer, verlangt dieser Schritt immer eine notarielle Beurkundung. Davon abgesehen, sollte der Kaufvertrag Angaben zu mindestens folgenden Punkten beinhalten:
-
die Beschreibung und Lage der Immobilie,
-
den Kaufpreis,
-
die Namen und Anschriften vom Verkäufer und vom Käufer,
-
die Beschreibung der Ausstattung,
-
die Beschreibung bekannter Mängel an der Immobilie,
-
eine Auflistung über mitverkaufte Dinge wie Heizölbestand, Möbel, Gartengeräte und ähnliches,
-
eine Beschreibung, wie die Zahlung abzuwickeln ist und
-
Vereinbarungen darüber, wann und wo die Schlüsselübergabe stattfinden soll.
​
​
​